Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Ein wichtiges Thema in der Politik ist derzeit die Wohnraumknappheit. Nachdem über viele Jahre hinweg zu wenig in den Wohnungsbau investiert wurde, ist festzustellen, dass Wohnraum in allen Größenordnungen fehlt. Bundes- wie landesweit gibt es daher zurzeit zahlreiche Aktivitäten, dieses Handlungsfeld anzugehen. Im Land wurde hierzu jüngst die Wohnraum-Allianz initiiert.

Der Verband Region Stuttgart hat in einer umfangreichen Untersuchung dargestellt, dass aufgrund der boomenden Wirtschaft in der Region Stuttgart entgegen der früheren Annahmen bis 2030 vor allem wegen der Zuwanderung aus wirtschaftsschwächeren Regionen von einem Bevölkerungswachstum auszugehen ist. Diese Entwicklung, so erfreulich sie ist, führt jedoch zu erheblichen Problemen. Eines der dringendsten ist die Frage, wo all diese Menschen unterkommen sollen. Der Mangel an Wohnraum vor allem für Normal- und Geringverdiener ist eklatant und wird nach Darstellung des Verbands immer größer werden, wenn dem nicht entgegengesteuert wird. Diese Entwicklung führt auch zu einem Umdenken auf Verbandsseite, es wird nicht mehr nur auf Nachverdichtung gesetzt, vielmehr soll auch die Ausweisung von Neubaugebieten wieder forciert werden, da nur so der steigende Bedarf abgedeckt werden kann. Der Studie zufolge werden allein in der Region Stuttgart insgesamt 100.000 Wohneinheiten benötigt.

Ausschreibung Bauplatz

Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ in Unterweissach –
Bauplatz für REIHENHÄUSER/ DOPPELHÄUSER/ MEHRFAMILIENHAUS

Am südöstlichen Ortsausgang von Unterweissach Richtung Aichholzhof/ Cottenweiler liegt das Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ mit 11 Wohnbauplätzen und 8 urbane  Mischgebietsbauplätze (u.a. Reihenhäuser).

Ein größerer noch freier Bauplatz mit 1.249 m² ist nun zur Bebauung mit Reihenhäuser, Doppelhäuser oder einem Mehrfamilienhaus vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Baugebiets, entlang der Welzheimer Straße, befinden sich die Mischgebietsflächen  für die Ansiedlung wohnverträglicher kleiner Gewerbe- und Handwerksbetriebe, während sich Richtung Süden hin die reinen Wohnbauflächen anschließen. Die Bauplatzvergabe wird nicht nach dem Reservierungsverfahren entschieden. Der Gemeinderat entscheidet über das attraktivste und städtebaulich passende Angebot.

Vermarktung Bauplatz Nr. 8 (Flst. 1477/22)

Der Bauplatz Nr. 8 im urbanen Mischgebiet ist für eine Reihenhäuser/ Doppelhäuser/ Mehrfamilienhausbebauung im Wege des privaten Baus oder durch einen Bauträger vorgesehen (z.B. Reihenhauskonzept). Für das Grundstück wurde bereits ein Kaufpreis in Höhe von mind. 400 €/ m² festgelegt.  Die Wohnflächen müssen von dem Erwerber nicht selbst genutzt werden, vielmehr können diese Dritten zur Wohnnutzung überlassen werden.

Die Lage des Bauplatzes kann dem „Lageplan“ entnommen werden.

Die Bewerbung hat folgenden Inhalt aufzuweisen:

  • Angaben zur Person des Kaufinteressenten (Vorname, Name, ggf. Rechtsform und Vertretungsverhältnisse, Adresse, Telefon, E-Mail)
  • Liquiditätsnachweis für Grundstückskaufpreis, Kaufnebenkosten und voraussichtliche Baukosten
  • Bevorzugte Bauform: Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus

 

Bebauung und Nutzung des Grundstücks:

  • Angaben zu Größe, Gestaltung und Konzeption der geplanten Bebauung (wobei die Vorlage von der geplanten Bebauung in visualisierten Plänen gewünscht ist), 
  • Das Vorhaben soll sich in die Umgebungsbebauung einfügen
  • In welchem Umfang und zu welchen Zweck wird das Grundstück genutzt (betrieblich/gewerblich):
    • Welches Verhältnis von Wohnfläche zu Gewerbefläche wird voraussichtlich  bestehen?
    • Welche Güter und/oder (Dienst-)Leistungen sollen produziert bzw. angeboten werden?
    • Wieviel Personen werden gewerblich erwartet?
    • Mit welchen voraussichtlichen jährlichen Gewerbesteuereinnahmen kann die Gemeinde Weissach im Tal rechnen?

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb des Baugrundstückes besteht nicht.

Im genannten Kaufpreis pro m² sind die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich von Dienstag, den 26.03.2024 bis Freitag, den 26.04.2024.

Die Bewerbung erfolgt digital über Email an
Sarah.Kienzle-Krauter(@)weissach-im-tal.de oder bauamt(@)weissach-im-tal.de.

Anlagen:
Lageplan
B-Plan „Zur Fuchsklinge“ mit Textteil

Ansprechpartnerin

Pamela Epp
Tel: 07191 3531-32
E-Mail: pamela.epp(@)weissach-im-tal.de oder bauamt(@)weissach-im-tal.de
Zimmer 5