Kommunale Wärmeplanung im Konvoi – alle Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Backnang sind dabei!
Wie hängt die Wärmeplanung mit dem Heizungsgesetz zusammen und was kommt auf Gebäudeeigentümer zu?
Seit Januar 2024 hat das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (WPG) des Bundes seine Gültigkeit erlangt. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Kommunen Deutschlands spätestens bis Mitte 2028 über eine kommunale Wärmeplanung verfügen sollen. Die kommunale Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie Schritt für Schritt das Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Das Land Baden-Württemberg setzte sich mit dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzt (KlimaG BW) ambitioniertere Ziele und möchte eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bereits im Jahr 2040 erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 verpflichtet. So auch die Stadt Backnang, die dieser Verpflichtung bereits nachgekommen ist.
Im Erstellungsprozess der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Backnang wurde schnell deutlich, dass eine auf regional erzeugten, erneuerbaren Energien basierte Wärmeversorgung nur gemeinsam mit den Umlandgemeinden der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang (vVG) zu meistern ist. Da die zukünftige Wärmeversorgung größtenteils strombasiert z.B. über den Einsatz von Wärmepumpen erfolgen wird, muss parallel zum Ausbau von Wärmenetzen auch die erneuerbare Stromerzeugung forciert werden. Die vVG-Gemeinden verfügen im Gegensatz zur Stadt Backnang über größere Flächenpotenziale für den Ausbau von Windkraft, Solarenergie (Photovoltaik- und Solarthermieanlagen) und biogener Reststoffe. Um eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen, braucht es zukünftig einen Technologiemix aller verfügbaren Optionen.
Die vVG-Gemeinden (Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal) haben sich ihrer Verantwortung angenommen und gemeinsam beschlossen eine kommunale Wärmeplanung im Konvoi durchzuführen. Dafür wurde das Landesförderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ in Anspruch genommen, welches 80 Prozent der Kosten zur Erstellung der Wärmeplanung deckt. Das Konvoi-Modell bietet den Vorteil einer zentralen Bearbeitung und liefert im Ergebnis individuelle Wärmeplanungen je Gemeinde. Die Erstellung der Wärmeplanungen laufen aktuell und werden bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Damit erfüllen die vVG-Gemeinden bereits weit vor Ablauf der Vorgabe ihre gesetzliche Verpflichtung. Sie sind Vorreiter in der kommunalen Wärmeplanung kleinerer Kommunen und zeigen ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft.
Welche Auswirkungen hat nun die kommunale Wärmeplanung der vVG-Gemeinden auf private Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer und wie hängt diese mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetztes (GEG, sogenanntes Heizungsgesetzt) zusammen?
Grundsätzlich gilt, dass die kommunale Wärmeplanung sowohl nach KlimaG BW als auch nach WPG ein informeller Plan ohne rechtliche Auswirkung ist. Allein der politische Beschluss zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung löst keine frühzeitigen GEG-Rechtsfolgen für Gebäudeeigentümerinnen oder -eigentümer aus (vgl. auch § 23 Abs. 4 WPG). Erst wenn die Kommune im Anschluss an die kommunale Wärmeplanung eine separate Gebietsausweisung als „Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes“ oder eines „Wasserstoffnetzausbaugebietes“ (vgl. § 26 WPG) beschließt, treten nur dort die im GEB genannten Pflichten (z.B. 65%-EE-Pflicht in der Wärmeversorgung des Gebäudes) bereits früher in Kraft (vgl. § 71 Abs. 8 Satz 3 GEG). Gleichzeitig gelten dort dann auch die Ausnahmeregelungen des GEGs. Zudem bewirkt diese Entscheidung keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu nutzen bzw. zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (siehe § 27 Absatz 2 WPG).
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es mögliche technische Optionen zur Wärmeversorgung zu beleuchten, unvermeidbare für die Wärmeversorgung brauchbare Abwärme aufzudecken sowie erneuerbare Energiepotenziale und Wärmeeinsparpotenziale über energetische Gebäudesanierung auszuweisen. Aufbauend auf den Ergebnissen werden sogenannte Fokusgebiete identifiziert, in denen entweder die Möglichkeit eines Wärmenetzes besteht oder in denen eine individuelle, gebäudegebundene Wärmelösung forciert werden muss.
Somit liefert die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine gute Übersicht zu möglichen Wärmenetzplanungen, bietet jedoch keinen Ersatz für individuelle Betrachtungen von Einzelgebäuden und gebäudescharfe Wärmeversorgungslösungen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich gerne an bauamt(@)weissach-im-tal.de.
Beschluss zur Kommunalen Wärmeplanung
Der Gemeinderat hat am 10. April 2025 die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Weissach im Tal beschlossen. Dieses strategische Dokument dient künftig als Leitfaden für alle Entscheidungen im Bereich Wärmeversorgung und ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045.
Die kommunale Wärmeplanung ist bundesweit für alle Städte und Gemeinden verpflichtend. Ziel ist es, eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu gewährleisten. Das Land Baden-Württemberg möchte dieses Ziel bereits im Jahr 2040 erreichen (KlimaG BW) und hatte bereits alle Stadtkreise und großen Kreisstädte zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis Ende 2023 verpflichtet. Kleinere Kommunen, wie die Gemeinde Weissach im Tal, müssen dieser Pflicht bis zum Juni 2028 nachkommen.
Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Backnang (vVG Backnang), zu der auch Weissach im Tal gehört, haben sich frühzeitig auf den Weg gemacht. Gemeinsam haben sie beschlossen, eine interkommunale Wärmeplanung im Konvoi durchzuführen, um individuelle Strategien für jede Gemeinde zu entwickeln. Ziel ist es, langfristige Entwicklungspfade und konkrete Maßnahmen aufzuzeigen, um die Wärmeversorgung bis 2040 klimafreundlich umzustellen.
In Zusammenarbeit mit der B.A.U.M. Consult und der Klima- und Energieeffizienzagentur (KEEA) wurden auf Basis umfangreicher Analysen konkrete Umstellungswege für die Wärmeversorgung in Weissach im Tal erarbeitet.
Das Projekt begann im Juli 2023 und umfasst Analysen zu Wärmebedarf, bestehenden Systemen und Nutzung erneuerbarer Energien. In Workshops und regelmäßigen Treffen wurden in den letzten beiden Jahren konkrete Maßnahmen geplant, um die Wärmewende aktiv voranzutreiben. Während des gesamten Projektverlaufs standen zentrale Fragen im Fokus, darunter die aktuelle und zukünftige Wärmebedarfsermittlung, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Unterstützung der Hauseigentümer bei der Umstellung. Im Februar 2025 wurde eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft durchgeführt, um die Bevölkerung in den Prozess einzubinden.
Der Beschluss über den Wärmeplan verpflichtet die Gemeinde nicht zu konkreten Maßnahmen, sondern schafft die Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Sollte auf Basis der Planung ein Ausbau von Wärmenetzen oder z. B. Wasserstoffnetzen notwendig werden, bedarf dies einer konkreten Planung und es ist auch ein separater Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat ist der Abschlussbericht der kommunale Wärmeplanung hier veröffentlicht.
Die Gemeinde Weissach im Tal setzt mit diesem Schritt ein klares Zeichen für den Klimaschutz und die nachhaltige Entwicklung der Wärmeversorgung in der Region.