Schulen

Für jede öffentliche Grundschule wird vom Schulträger ein Schulbezirk festgelegt. Ein schulpflichtiges Kind muss daher die Schule besuchen, in deren Schulbezirk es wohnt.

Regelung der Schulbezirke in Weissach im Tal:

 

Schule an der Weissach
Unterweissach
Aichholzhof (nördliche Seite der Weissachstraße)

 

Ganztagsgrundschule Oberweissach
Oberweissach
Cottenweiler
Aichholzhof (südliche Seite der Weissachstraße)
Wattenweiler
Bruch

 

Die Schulaufsichtsbehörde kann Abweichungen vom Schulbezirk auf Antrag der Erziehungsberechtigten zulassen oder auch anordnen. Die Eltern/Personensorgeberechtigten stellen den Antrag bei der Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Der Antrag ist von allen Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Gegebenenfalls wird der Antrag von der Schule an die zuständige Schule weitergeleitet. Die Bearbeitungszuständigkeit liegt beim Staatlichen Schulamt bzw. bei der Geschäftsführenden Schulleitung, in deren Schulbezirk der Antrag gestellt wird. Bei einem beantragten Wechsel an eine Schule außerhalb des Rems-Murr-Kreises wird das dortige Staatliche Schulamt vor einer Entscheidung einbezogen.


Grundsatz: Jede Entscheidung bzgl. eines Schulbezirkswechsels ist eine Einzelfallentscheidung.
Das Merkblatt, die Ablaufbeschreibung sowie das Antragsformular ist auf der Homepage vom Staatlichen Schulamt Backnang zu finden.

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