Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 05.06.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Ziel besteht darin, eine Lagerhalle für Maschinen und Materialien für ein ortsansässiges Gewerbe im Gewerbegebiet Hart zu errichten. Das Plangebiet umfasst Teilflächen der Flurstücke 1290/2 und 1289 im Gewerbegebiet Hart in Unterweissach. Es liegt am südwestlichen Siedlungsrand im direkten Anschluss an die bestehende Bebauung. Es wird von der Straße Hart erschlossen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 540 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung und im Kurzbericht des Artenschutzes vom 22.10.2024 / 21.05.2025 genannt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 05.06.2025 und der Kurzbericht zum Artenschutz vom 22.10.2024/21.05.2025, jeweils erstellt von Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
27.06.2025 bis 01.08.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
3. Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Weissach im Tal, 26.06.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz