Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft

64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich Sonderbaufläche „Solarpark Pfaffenklinge“, Gemeinde Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 27.11.2025 beschlossen, den Entwurf zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal aufzustellen und öffentlich auszulegen.

Maßgebend sind das Deckblatt vom 01.03.2024 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 08.08.2024 mit Änderung vom 27.03.2025.

Der Planentwurf mit der Begründung liegt vom 09.02.2026 bis 13.03.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit auf den Bürgermeisterämtern aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Backnang unter www.backnang.de/stadtgestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung eingesehen werden. Auf das Kontaktformular für Anregungen wird hingewiesen.

Die Unterlagen für die 64. Änderung des Flächennutzungsplans sind auf den Bürgermeisterämtern der Verwaltungsgemeinschaft wie folgt ausgelegt:

Allmersbach im Tal
Rathaus, Backnanger Straße 42, Zimmer 3

Althütte
Rathaus,Rathausplatz 1, I. Stock, Zimmer 4

Aspach
Rathaus, Großaspach, Backnanger Straße 9, EG, Zimmer 3

Auenwald
Rathaus, Unterbrüden, Lippoldsweiler Straße 15, Zimmer 31

Backnang
Stadtplanungsamt, Stiftshof 16, 2. OG, Foyer

Burgstetten
Rathaus, Burgstall, Rathausstraße 18, Zimmer E 2

Kirchberg an der Murr
Rathaus, Kirchplatz 2, I. Stock, Zimmer 13

Oppenweiler
Rathaus, Schlossstraße 12, EG, Zimmer 6

Weissach im Tal
Rathaus Unterweissach, Kirchberg 2, Zimmer 5

 

Backnang, den 05.02.2026
Bürgermeisteramt

Öffentliche Bekanntmachung

 

Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Westl. Ortserweiterung 3. Änderung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
Erneute öffentlichen Auslegung und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 26.02.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Westl. Ortserweiterung 3. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die erneute Offenlage wird notwendig, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert hat. Das Flurstück Nummer 776 (Weg) wurde aus dem Geltungsbereich genommen. Zudem wurden wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplans angepasst, ergänzt und teilweise entfernt. Darunter fällt die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“. Diese wurde entfernt. Gleichzeitig wurde die Festsetzung eines Leitungsrechts zugunsten der Gemeinde für bestehende Kanäle aufgenommen. Bei der Art der baulichen Nutzung wurde ebenfalls im Abschnitt "Ausnahmsweise können zugelassen werden" – die Nutzungen, sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke – ergänzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wurden, da auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Folgende umweltbezogene Informationen liegen dem Bebauungsplan bei:

Die artenschutzrechtliche Prüfung vom 28.05.2025 mit Aussagen zum Habitatpotenzial sowie der faunistischen Untersuchung. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass kein weiterer Untersuchungsbedarf für die relevanten Tierarten notwendig ist. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sind nicht notwendig. Die im Bericht genannten Vermeidungsmaßnahmen sind beim Bau umzusetzen.

Die Ermittlung der Umweltbelange vom 09.07.2025. Hier werden die Eingriffe in die Schutzgüter entsprechend verbalargumentativ behandelt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Eingriff durch das Planvorhaben lediglich geringfügige Veränderungen gegenüber der bestehenden Nutzung auf die Schutzgüter zur Folge hat.

Ebenfalls liegt die Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreises mit Inhalten zum Thema Artenschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz etc. den Unterlagen bei.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 03.07.2025/26.02.2026 die artenschutzrechtliche Prüfung vom 28.05.2025 und die Ermittlung der Umweltbelange vom 09.07.2025 jeweils erstellt von Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom                                              

06.03.2026 bis 08.04.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/?S=5582 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.

Weissach im Tal, 05.03.2026

gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

 

Planteil
Textteil
Begründung
Artenschutz
Abwägung
Umweltbericht
Satzungstext