Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Bergfeld-Steingärten 3. Änderung" in
Unterweissach
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Bergfeld-Steingärten 3. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist es, das vorhandene Nachverdichtungspotenzial des Gebietes optimal zu nutzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne die bestehende Siedlungsstruktur und das Ortsbild zu beeinträchtigen. Das Plangebiet besteht überwiegend aus großen Grundstücken, die ein Potenzial für eine behutsame Nachverdichtung bieten.
Das Plangebiet umfasst 18 Grundstücke (Flst. Nr. 255, 256, 256/1, 256/2, 256/3, 257, 258, 258/1, 258/2, 258/3, 259, 260, 260/1, 261, 262, 262/1, 262/2, 263, 265) in Unterweissach. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 11.000 m².
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf den Grundstücken keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 23.10.2025 und der artenschutzrechtliche Bericht vom 07.10.2025, alle drei erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
07.11.2025 bis 12.12.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.weissach-im-tal.de/ sowie zentral unter Bauleitplanung | Roosplan veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Weissach im Tal, Kirchberg 2+4, 71554 Weissach im Tal während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Weissach im Tal, 07.11.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
„2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ in Weissach im Tal
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 06.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Um die Errichtung neuer Wohnbebauung zu ermöglichen, ist die Erweiterung der Abrundungssatzung „Aichholzhof Nr. 4“ (rechtskräftig seit 03.09.1979) vorgesehen. Diese soll um das Grundstück 1533, 1532, sowie das komplette Flst.- Nr. 1596, welches bereits teilweise bebaut ist, erweitert werden. Der Geltungsbereich der geplanten Abrundungssatzung erfasst ebenfalls teilweise die Flst. Nr. 1529 (Schulweg) und die Erschließungsstraße Flst.- Nr. 1530 (Aichholzweg).
Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Der Entwurf der „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ und die Begründung jeweils in der Fassung vom 20.03.2025/06.11.2025, werden zusammen mit der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 22.10.2025, der Ermittlung der Umweltbelange vom 20.08.2025 und der Abwägung eingegangener Stellungnahmen vom 06.11.2025 alle Unterlagen erstellt vom Ingenieurbüro roosplan, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
21.11.2025 bis 02.01.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen, sowie zentral unter
Bauleitplanung | Roosplan veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich bei beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Weissach im Tal, den 20.11.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz
Satzung
Umweltbelange


