Gemeinde Weissach im Tal

Rems-Murr-Kreis

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach

Erneute öffentlichen Auslegung und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Die erneute Offenlage wird notwendig, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert hat. So wurde das Flst. 1289 aus dem Geltungsbereich genommen. Dafür wurde der Geltungsbereich um eine Fläche auf dem Flst. 1290/03 erweitert. Neben der Änderung des Geltungsbereichs wurden auch Festsetzungen bezüglich der Grünordnung genauer getroffen. In diesem Zusammenhang wurde eine private Grünfläche im Norden des Plangebiets festgesetzt. Ebenfalls wurde ausgeschlossen, dass sich Einzelhandelsbetriebe jeglicher Art ansiedeln können. Diese Festsetzung wurde getroffen, da sich an den umliegenden Bebauungsplänen bereits eine solche Festsetzung vorfinden lässt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Folgende umweltbezogene Informationen liegen dem Bebauungsplan bei:

Die artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.09.2025 mit Aussagen zum Habitatpotenzial sowie der Vogelkartierung. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass kein weiterer Untersuchungsbedarf für die relevanten Tierarten notwendig ist. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sind nicht notwendig.

Die Eingriffs-/ Ausgleichbilanz vom 25.08.2025. Diese beinhaltet das faktische Defizit an Ökopunkten welches durch die Änderung des Bebauungsplans entsteht. Dieses Defizit kann durch bestehende bzw. geplante Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde ausgeglichen werden. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ist für ein Bebauungsplanverfahren nach § 13/13a BauGB nicht zwingend erforderlich und erfolgt hier rein informativ.

Ebenfalls liegt die Stellungnahme des Landratsamts Rems Murr Kreises mit Inhalten zum Thema Artenschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz etc. den Unterlagen bei.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 05.06.2025/25.09.2025 und die artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.09.2025, die Eingriffs- /Ausgleichbilanz vom 25.09.2025 jeweils erstellt von Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                                              10.10.2025 bis 14.11.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter:

https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Zusätzlich können die Unterlagen auf dem Planserver des Büros Roosplan in diesem Zeitraum eingesehen und ebenfalls dort die Stellungnahme abgegeben werden.

https://www.o-sp.de/roosplan/liste?beteiligung&S=5582

 

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

3. Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.

Weissach im Tal, 09.10.2025

gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz
Abwägung
EAB
Satzungstext
 

 

Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Bergfeld-Steingärten 3. Änderung" in
Unterweissach

 

1.    Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2.    Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "Bergfeld-Steingärten 3. Änderung" gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es, das vorhandene Nachverdichtungspotenzial des Gebietes optimal zu nutzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne die bestehende Siedlungsstruktur und das Ortsbild zu beeinträchtigen. Das Plangebiet besteht überwiegend aus großen Grundstücken, die ein Potenzial für eine behutsame Nachverdichtung bieten.

Das Plangebiet umfasst 18 Grundstücke (Flst. Nr. 255, 256, 256/1, 256/2, 256/3, 257, 258, 258/1, 258/2, 258/3, 259, 260, 260/1, 261, 262, 262/1, 262/2, 263, 265) in Unterweissach. Der Geltungsbereich hat eine Fläche von ca. 11.000 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf den Grundstücken keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 23.10.2025 und der artenschutzrechtliche Bericht vom 07.10.2025, alle drei erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

07.11.2025 bis 12.12.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.weissach-im-tal.de/ sowie zentral unter Bauleitplanung | Roosplan veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Weissach im Tal, Kirchberg 2+4, 71554 Weissach im Tal während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.

Weissach im Tal, 07.11.2025

 

gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

 

Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz