Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
Erneute öffentlichen Auslegung und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 25.09.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Hart 5. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Die erneute Offenlage wird notwendig, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans geändert hat. So wurde das Flst. 1289 aus dem Geltungsbereich genommen. Dafür wurde der Geltungsbereich um eine Fläche auf dem Flst. 1290/03 erweitert. Neben der Änderung des Geltungsbereichs wurden auch Festsetzungen bezüglich der Grünordnung genauer getroffen. In diesem Zusammenhang wurde eine private Grünfläche im Norden des Plangebiets festgesetzt. Ebenfalls wurde ausgeschlossen, dass sich Einzelhandelsbetriebe jeglicher Art ansiedeln können. Diese Festsetzung wurde getroffen, da sich an den umliegenden Bebauungsplänen bereits eine solche Festsetzung vorfinden lässt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Folgende umweltbezogene Informationen liegen dem Bebauungsplan bei:
Die artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.09.2025 mit Aussagen zum Habitatpotenzial sowie der Vogelkartierung. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass kein weiterer Untersuchungsbedarf für die relevanten Tierarten notwendig ist. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) sind nicht notwendig.
Die Eingriffs-/ Ausgleichbilanz vom 25.08.2025. Diese beinhaltet das faktische Defizit an Ökopunkten welches durch die Änderung des Bebauungsplans entsteht. Dieses Defizit kann durch bestehende bzw. geplante Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde ausgeglichen werden. Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ist für ein Bebauungsplanverfahren nach § 13/13a BauGB nicht zwingend erforderlich und erfolgt hier rein informativ.
Ebenfalls liegt die Stellungnahme des Landratsamts Rems Murr Kreises mit Inhalten zum Thema Artenschutz, Bodenschutz, Grundwasserschutz etc. den Unterlagen bei.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 05.06.2025/25.09.2025 und die artenschutzrechtliche Prüfung vom 11.09.2025, die Eingriffs- /Ausgleichbilanz vom 25.09.2025 jeweils erstellt von Roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.10.2025 bis 14.11.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter:
https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Zusätzlich können die Unterlagen auf dem Planserver des Büros Roosplan in diesem Zeitraum eingesehen und ebenfalls dort die Stellungnahme abgegeben werden.
https://www.o-sp.de/roosplan/liste?beteiligung&S=5582
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
3. Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Weissach im Tal, 09.10.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz
Abwägung
EAB
Satzungstext