Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Weissach im Tal

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

„Änderung Abrundungsatzung Aichholzhof „ in Weissach im Tal
(Gemarkung  Unterweissach)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 29.02.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die „Änderung der Abrundungssatzung Aichholzhof“ (Gemarkung Unterweissach) in überarbeiteter Fassung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden, zum Planentwurf und der Begründung zu unterrichten.

Mit der Änderung soll ursächlich die geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie deren neue Stellplätze auf Flst. 1525/1 und teilweise auf  Flst. 1528 Baurecht ermöglicht werden.

Der Geltungsbereich ist folgend dargestellt.

Mit der geplanten Umsetzung der Änderung der Abrundungssatzung  finden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Tangiert werden insbesondere die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild und Erholung.

Der überarbeitete Entwurf der Änderung der Abrundungssatzung mit Lageplan, Satzung, örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 14.04.2023 / 29.02.2024, des Bauamtes Weissach im Tal sowie der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom 05.03.2024, Artenschutzrechtliche Prüfung vom 19.02.2024, Ökokontomaßnahme Geren, Baugrundgutachten vom 19.06.2023 und einer Ergänzung dazu vom 22.06.23 sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Auslegung, liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom                            

22.03.bis 26.04.2024   - je einschließlich

beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal (Bauamt),  Kirchberg 2+4, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können die Planunterlagen in Papierform auf der Gemeindeverwaltung (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.

Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Weissach im Tal, 15.03.2024
Bürgermeisteramt
gez. Daniel Bogner, Bürgermeister

Anlagen
Lageplan
Luftbildauswertung
Baugrundgutachten
Umweltbericht
Artenschutz
Ökokontomaßnahme

Gemeinde Weissach im Tal Rems-Murr-Kreis

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Alte Kelter in Bruch“ in Weissach im Tal, Ortsteil Bruch

Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 29.02.2024 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Alte Kelter in Bruch“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

In der Gemeinde Weissach im Tal soll östlich des Ortsteils Bruch die historische Kelter saniert und über einen Fußweg an den Ortsteil Bruch angebunden werden. Der Anlass ist der private Aufkauf der „Alten Kelter“ und ging einher mit dem Wunsch einer vollständigen Sanierung zur Erhaltung des Baudenkmals und der Umwandlung des Gebäudes in einen Veranstaltungsraum unter anderem auch für die Gemeinde.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 240 und eine kleine Teilfläche des Flst. 240/3 der Gemarkung Bruch und liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteils Bruch von Weissach im Tal.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt.

Mit der geplanten Umsetzung des Bebauungsplans finden Eingriffe in Natur und Landschaft statt. Tangiert werden insbesondere die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaftsbild und Erholung. Die Umweltauswirkungen in Bezug auf die verschiedenen Schutzgüter sind im Umweltbericht (Stand 29.02.2024) detailliert beschrieben und bewertet.

Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 29.02.2024 und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 10.12.2020/29.02.2024, erstellt vom Ingenieurbüro Roosplan sowie der Umweltbericht inkl. Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung vom 29.02.2024 und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (Stand 29.02.2024), werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

                22.03.2024 bis 26.04.2024 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)ausgelegt.

 

1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Weissach im Tal abgegeben werden können.

2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben.

3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem ist ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts­ordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

4. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Weissach im Tal (Bauamt), Kirchberg 2 + 4, während der Dienststunden (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.30 Uhr, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.

 

Weissach im Tal, 21.03.2024
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

 

Anlagen
Lageplan Erschließung
Plan
Text
Satzungstext
Begründung
Abwägung
Umweltbericht
Ökokontomaßnahme