Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Backnang für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft
66. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich der Sonderbaufläche Kirche und Gemeindezentrum (Altes Schulhaus Maubach), Backnang, Ortsteile Maubach und Waldrems
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 21.05.2026 den Entwurf zur 66. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal beschlossen.
Maßgebend sind das Deckblatt vom 14.11.2025 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 14.11.2025.
Zur Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 30.06.2026 bis 31.07.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit auf den Bürgermeisterämtern aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Backnang unter www.backnang.de/stadt-gestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung eingesehen werden. Auf das Kontaktformular für Anregungen wird hingewiesen.
67. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang im Bereich der Sonderbaufläche „Einzelhandel Sulzbacher Straße“, Backnang
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang hat am 21.05.2026 beschlossen, den Entwurf zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Backnang mit den Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal aufzustellen und öffentlich auszulegen.
Maßgebend sind das Deckblatt vom 03.02.2026 und die Begründung des Stadtplanungsamts vom 03.02.2026.
Der Planentwurf mit der Begründung liegt vom 30.06.2026 bis 31.07.2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit auf den Bürgermeisterämtern aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Backnang unter www.backnang.de/stadt-gestalten/stadtplanung/buergerbeteiligung eingesehen werden. Auf das Kontaktformular für Anregungen wird hingewiesen.
Die Unterlagen für die 66. und 67. Änderung des Flächennutzungsplans sind auf den Bürgermeisterämtern der Verwaltungsgemeinschaft wie folgt ausgelegt:
Allmersbach im Tal
Rathaus, Backnanger Straße 42, Zimmer 3
Althütte
Rathaus,Rathausplatz 1, I. Stock, Zimmer 4
Aspach
Rathaus, Großaspach, Backnanger Straße 9, EG, Zimmer 3
Auenwald
Rathaus, Unterbrüden, Lippoldsweiler Straße 15, Zimmer 31
Backnang
Stadtplanungsamt, Stiftshof 16, 2. OG, Foyer
Burgstetten
Rathaus, Burgstall, Rathausstraße 18, Zimmer E 2
Kirchberg an der Murr
Rathaus, Kirchplatz 2, I. Stock, Zimmer 13
Oppenweiler
Rathaus, Schlossstraße 12, EG, Zimmer 6
Weissach im Tal
Rathaus Unterweissach, Kirchberg 2, Zimmer 5
Weissach im Tal, 18.06.2026
Bürgermeisteramt
Öffentliche Bekanntmachung
Freiwilliges Bieterverfahren Wohnbebauung „Pflegeheim“ in Weissach im Tal
Die Gemeinde Weissach im Tal bietet die nachstehend benannte Liegenschaft zum Verkauf an:
Zum Verkauf steht das Projektgrundstück Flurstück 1753/1 in Unterweissach mit einer Größe von ca. 7.487 m².
Für die Erschließungsvariante 1 beträgt die zu erwerbende Grundstücksfläche ca. 6.451m².
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 240,- €/m².
Für die Erschließungsvariante 2 beträgt die zu erwerbende Grundstücksfläche ca. 6.594m².
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 230,- €/m².
Für die Erschließungsvariante 3 beträgt die zu erwerbende Grundstücksfläche ca. 7.019m².
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 220,- €/m².
Für die Erschließungsvariante 4 beträgt die zu erwerbende Grundstücksfläche ca. 7.487m².
Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 200,- €/m².
Kleinere Änderungen an der Grundstücksgröße sind hier möglich. Diese haben keine Anpassung des Kaufpreisgebots (Grundstückskaufpreis) zur Folge.
Die Kaufpreise verstehen sich für ein Baugrundstück inkl. Projektentwicklung.
Die Erschließung und die Kosten der Erschließung liegen hierbei bei dem Investor.
Über die Erschließung, die Durchführung, die Qualität der Erschließung einen verbindlichen Zeitplan hierfür sowie die Übertragung der Erschließungsanlagen in das Eigentum der Gemeinde Weissach im Tal wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen Investor und der Gemeinde Weissach im Tal geschlossen.
Die Gemeinde Weissach im Tal möchte das bestehende Pflegeheim der Diakonie Stetten, in Absprache mit der Diakonie Stetten, auf das o.g. Projektgrundstück verlagern.
Das Pflegeheim soll, in Rücksprache mit der Diakonie Stetten, über zukünftig 60 Pflegeplätze verfügen. Eine Erweiterungsmöglichkeit auf 90 Pflegeplätze soll zukünftig möglich sein und ist im Planungskonzept zu berücksichtigen.
Für die Betreibung des Pflegeheims steht die Diakonie Stetten als Betreiberin bereit. Diese möchte einen langfristigen Mietvertrag als Betreiberin mit dem Investor abschließen.
Investoren können sich allerdings auch mit einem anderen Betreiber für das Projekt bewerben.
Bewerbungen ohne Betreiber für das Pflegeheim werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Eine Ergänzende Wohnnutzung als Geschosswohnungsbau mit maximal III-Geschossen ist auf dem Projektgrundstück möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Frist und Abgabestelle zur Einreichung der Bewerbungen
Frist zur Abgabe der Bewerbungen: 25.09.2026, 12.00 Uhr
die STEG Stadtentwicklung GmbH, Götz Hofmann, Olgastraße 54, 70182 Stuttgart
Bezug und Preise der Vergabeunterlagen
Für die Abgabe der Bewerbungen sind die vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnehmerformulare sowie weitere Informationen zum Projekt und Verfahren sind auf Anfrage kostenfrei erhältlich bei:
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herrn Götz Hofmann
Olgastraße 54
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 21068-163
E-Mail: goetz.hofmann@steg.de
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Inkrafttreten des Bebauungsplan und der örtliche Bauvorschriften „Alte Kelter in Bruch“
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Alte Kelter in Bruch“ jeweils als selbständige Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung beschlossen.
Der Bebauungsplan „Alte Kelter in Bruch“ besteht aus dem Planteil im Maßstab 1:500 und dem Textteil jeweils vom 10.12.2020/29.02.2024/24.07.2025, beide gefertigt vom Ingenieurbüro roosplan, Backnang.
Beigelegt sind die Begründung (Stand 10.12.2020/29.02.2024/24.07.2025), der Umweltbericht (Stand 01.07.2025), die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen (Stand 29.02.2024), die Abwägung der in der Planoffenlage eingegangenen Stellungnahmen (Stand 24.07.2025), die Abwägung der in der erneuten Offenlagen eingegangenen Stellungnahmen (Stand 23.10.2025) sowie die Ökokontomaßnahme Geren (Stand 28.02.2023) und die Natura 2000Vorprüfung (Stand 01.07.2025).
Ziel des Bebauungsplans ist es, eine denkmalschutzgerechte Sanierung der Kelter zu ermöglichen, bei der das Gebäude in Form und Gestalt erhalten bleibt. Die Sanierung und Umnutzung des Gebäudes schaffen eine wertvolle neue Örtlichkeit für private und öffentliche Veranstaltungen am Ortsrand von Bruch, die nicht nur für den Ortsteil, sondern für die Gemeinde Weissach im Tal eine identitätsstiftende Wirkung entfalten kann. Als Treffpunkt und Ort für Veranstaltungen unterschiedlicher Art mit Gastronomieangebot dient die sanierte Kelter als attraktive Ergänzung zu den bestehenden Dorfhäusern in den Weissacher Ortsteilen. Ebenfalls kann durch die Umnutzung der Kelter deren bauliche Substanz und historische Wertigkeit erhalten bleiben und auch wieder mehr in das Gedächtnis der Bürger gerückt werden. Der Erhalt der Kelter steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausweisung des Bebauungsplans „Alte Kelter in Bruch“.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.12.2020/29.02.2024/24.07.2025.
Der Geltungsbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan wird auf der Internetseite unter https://www.weissach-im-tal.de/wohnen-leben/wohnbau/bebauungsplaene der Gemeinde Weissach im Tal veröffentlicht und jedermann kann die Satzungen einschließlich der Beilagen beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde Weissach im Tal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-43 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, schriftlich oder elektronisch gestellt ist.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Weissach im Tal geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Weissach im Tal, den 21.05.2026
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Planteil
Textteil
Begründung
Umweltbericht
Frühzeitige Beteiligung
Abwägung Stellungnahmen §3 Abs. 2
Abwägung erneute Auslegung
Ökokontomaßnahme Geren
Formblatt Natura 2000

