Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Westl. Ortserweiterung 3. Änderung“ in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 03.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Westl. Ortserweiterung 3. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel ist es, durch eine Nutzungsänderung im aktuellen Bebauungsplan „Westliche Ortserweiterung 1. Änderung“ auf dem Flurstück 777/14 der Gemarkung Unterweissach die Möglichkeit zu schaffen, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von 570 m², liegt im Innenbereich und grenzt direkt an die bestehende Bebauung. Das Plangebiet wird als „Reines Wohngebiet“ entsprechend der angrenzenden Bebauung festgesetzt. Ebenso entspricht die Gebäudehöhe der bestehenden Bebauung im Umfeld.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, da auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung vom 03.07.2025 und in der artenschutzrechtlichen Prüfung vom 28.05.2025 genannt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung in der Fassung vom 03.07.2025 und die artenschutzrechtlichen Prüfung vom 28.05.2025, jeweils erstellt vom Büro roosplan, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
14.07.2025 bis 22.08.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/?S=5582
veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Weissach im Tal, 10.07.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Gemeinde Weissach im Tal
Rems Murr Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Alte Kelter in Bruch“
Erneute öffentliche Auslegung und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 24.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Alte Kelter in Bruch“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Nach der Offenlage vom 22.03.2024 bis 26.04.2024 hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2025 die eingegangenen Stellungnahmen untereinander und gegeneinander abgewogen und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist es, eine denkmalschutzgerechte Sanierung der Kelter zu ermöglichen, bei der das Gebäude in Form und Gestalt erhalten bleibt. Die Sanierung und Umnutzung des Gebäudes schaffen eine wertvolle neue Örtlichkeit für private und öffentliche Veranstaltungen am Ortsrand von Bruch, die nicht nur für den Ortsteil, sondern für die Gemeinde Weissach im Tal eine identitätsstiftende Wirkung entfalten kann. Als Treffpunkt und Ort für Veranstaltungen unterschiedlicher Art mit Gastronomieangebot dient die sanierte Kelter als attraktive Ergänzung zu den bestehenden Dorfhäusern in den Weissacher Ortsteilen. Ebenfalls kann durch die Umnutzung der Kelter deren bauliche Substanz und historische Wertigkeit erhalten bleiben und auch wieder mehr in das Gedächtnis der Bürger gerückt werden. Der Erhalt der Kelter steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausweisung des Bebauungsplans „Alte Kelter in Bruch“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Lageplan dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
ein Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, artenschutzrechtlicher Untersuchung, welche Hinweise zu den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild und Erholung und Fläche enthält, eine Natura 2000 Vorprüfung sowie die Ausgleichsmaßnahme „Geren“ zur Kompensation der Ökopunkte.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 24.07.2025 und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung jeweils in der Fassung vom 10.12.2020/29.02.2024/24.07.2025 alles erstellt vom Ingenieurbüro roosplan, der Umweltbericht vom 01.07.2025, die Natura 2000 Vorprüfung vom 01.07.2025 sowie die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung werden in der Zeit vom
08.08.2025 bis 12.09.2025 je, einschließlich (Auslegungsfrist)
im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen sowie zentral unter https://www.o-sp.de/roosplan/liste?verfahren&S=5582 veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Unterlagen können zusätzlich beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Bauamt, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden in Papierform eingesehen werden.
Weissach im Tal, 07.08.2025
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister
Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz
Abwägung
Abwägung öffentliche Auslegung
Vorprüfung Natura2000
Ökokontomaßnahme „Geren“