Gemeinde Weissach im Tal
Rems-Murr-Kreis

„2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ in Weissach im Tal

       Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 06.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Um die Errichtung neuer Wohnbebauung zu ermöglichen, ist die Erweiterung der Abrundungssatzung „Aichholzhof Nr. 4“ (rechtskräftig seit 03.09.1979) vorgesehen. Diese soll um das Grundstück 1533, 1532, sowie das komplette Flst.- Nr. 1596, welches bereits teilweise bebaut ist, erweitert werden. Der Geltungsbereich der geplanten Abrundungssatzung erfasst ebenfalls teilweise die Flst. Nr. 1529 (Schulweg) und die Erschließungsstraße Flst.- Nr. 1530 (Aichholzweg).

Der Geltungsbereich der Abrundungssatzung ist im Planteil dargestellt. Dieser ist nachstehend abgedruckt:

Der Entwurf der „2. Änderung Abrundungssatzung Aichholzhof Gemarkung Unterweissach“ und die Begründung jeweils in der Fassung vom 20.03.2025/06.11.2025, werden zusammen mit der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 22.10.2025, der Ermittlung der Umweltbelange vom 20.08.2025 und der Abwägung eingegangener Stellungnahmen vom 06.11.2025 alle Unterlagen erstellt vom Ingenieurbüro roosplan, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

21.11.2025 bis 02.01.2026 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)

im Internet unter www.weissach-im-tal.de/rathaus-service/oeffentliche-bekanntmachungen, sowie zentral unter

Bauleitplanung | Roosplan veröffentlicht. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen auch direkt abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Unterlagen können zusätzlich bei beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Weissach im Tal, den 20.11.2025

gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

Plan
Textteil
Begründung
Kurzbericht Artenschutz
Satzung
Umweltbelange