Ab dem 14. März 2022 ist das Rathaus Unterweissach wieder geöffnet!
Nachdem in Baden-Württemberg wieder die Corona-Warnstufe gilt, passt auch die Gemeindeverwaltung Weissach im Tal ihre Regelungen für den Publikumsverkehr an.
Ab Montag, den 14. März, gilt die 3G-Pflicht zum Betreten des Rathauses nicht mehr. Bürgerinnen und Bürger dürfen somit die Gebäude des Rathauses betreten, ohne einen Nachweis vorzulegen.
Außerdem entfällt anlässlich der neuen CoronaVO ab sofort die allgemeine Maskenpflicht im Rathaus. Eine Maske kann aber natürlich weiterhin freiwillig getragen werden.