Katastrophenschutz

Naturkatastrophen und außergewöhnliche Schadenereignisse können das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Maße gefährden oder schädigen. Bei Überschwemmungen, Erdbeben, Stürmen, Waldbränden, Chemieunfällen oder Hitzewellen ist schnelle Hilfe und umsichtiges Handeln besonders wichtig.

Trotz hoher Sicherheitsstandards und umfangreicher Vorsorgemaßnahmen bleiben die Anforderungen an den Katastrophenschutz weiterhin hoch, wie unter anderem Ereignisse vergangener Jahre auch in Baden-Württemberg zeigten.

Das jeweilige Bundesland ist nach dem Grundgesetz für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen in Friedenszeiten zuständig ("Katastrophenschutz").

Die jeweiligen Landesgesetze regeln, wann eine Katastrophe vorliegt.

In Baden-Württemberg gelten dafür zwei Kriterien:

  • Ein eingetretenes oder unmittelbar drohendes Ereignis gefährdet oder beschädigt in besonderer Weise
    das Leben oder die Gesundheit von zahlreichen Menschen und Tieren,
    die Umwelt,
    erhebliche Sachwerte oder
    die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung.
  • Dieses Ereignis ist so schwerwiegend, dass die Katastrophenschutzbehörden die einheitliche Leitung der zu treffenden Gefahrenabwehrmaßnahmen übernehmen müssen.

Katastrophenschutzbehörden

Die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie verfügen über Alarm- und Einsatzpläne sowie Versorgungskonzepte, die sie im Rahmen ihrer Notfallplanung und Notfallvorsorge erarbeitet haben. Dies versetzt sie in die Lage, im Katastrophenfall schnell und wirksam zu handeln. Lageabhängig koordiniert die Katastrophenschutzbehörde die Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Stellen und Organisationen, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, der Polizei sowie anderen Fachbehörden und weiteren beteiligten Stellen.

Folgende Katastrophenschutzbehörden sind Ihre Ansprechpartner:

· in der Regel vor Ort zuständig: das Landratsamt im Landkreis beziehungsweise das Bürgermeisteramt im Stadtkreis (Untere Katastrophenschutzbehörden)

· für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Einsatzlagen, die sich über einen Land- oder Stadtkreis hinaus erstrecken: die Regierungspräsidien (Höhere Katastrophenschutzbehörden)

· für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk bzw. über Ländergrenzen hinaus erstrecken: das Innenministerium Baden-Württemberg (Oberste Katastrophenschutzbehörde)

Für die operative Bekämpfung von Katastrophen ist vom Land ein Katastrophenschutzdienst mit der erforderlichen technischen und personellen Ausstattung eingerichtet. Er wird in Baden-Württemberg von den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen mit ihren ehrenamtlichen Helfern getragen. Sie alle gemeinsam gewährleisten den Schutz der Bevölkerung.

Selbstschutz

Hohe Sicherheitsstandards und umfangreiche Vorsorgemaßnahmen können nicht verhindern, dass das Land von Hochwasserereignissen, Sturmschäden oder größeren Unglücken betroffen ist.

Katastrophenschutz bedeutet für die Bevölkerung daher auch, sich im eigenen Interesse so weit wie möglich selbst zu schützen. Ist ein Notfall erst eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Treffen Sie daher bereits jetzt eigene Vorkehrungen für mögliche Notfälle.

Vertiefende Informationen

  • Katastrophenschutz zum Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall (Innenministerium Baden-Württemberg)
  • Katastrophen- und Zivilschutz (Regierungspräsidien in Baden-Württemberg)
  • Aktuelle Themen, auch Ratgeber und Fachpublikationen mit Forschungsberichten und Tipps zum Verhalten im Katastrophenfall (Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)
  • Gefahren und Zuständigkeiten im Katastrophenfall (Bundesministeriums des Innern)
  • Thema "Katastrophenschutz - Zusammenfassungen der EU- Gesetzgebungen" (Europäische Union)

Freigabevermerk

21.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Hochwassergefahren

In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie:

  • Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten)
  • Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen
  • Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen
  • Planung der Evakuierung.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel "Hochwasser" der Lebenslage "Umwelt und Naturgefahren", in den Leistungsbeschreibungen "Hochwasservorhersage abrufen“ und „Hochwassergefahrenkarten nutzen" sowie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg.

Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen.

Geogefahren

Durch Geogefahren, wie beispielsweise durch gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch durch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle können katastrophenartige Gefährdungen für Straßen, Schienen oder auch Siedlungen (zum Beispiel Gebäudeschäden) entstehen. Auch wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen können beschädigt werden.

Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen, Hochwasser, Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. In Baden-Württemberg sind beispielsweise folgende Bereiche von gravitativen Massenbewegungen verstärkt betroffen:

  • Bekannte Felssturzgebiete:
    canyonartig eingeschnittene Täler des Südschwarzwalds (zum Beispiel Wehratal, Schlüchttal, Albtal, Höllental)
    tief eingeschnittene Täler des Oberjuras (zum Beispiel Oberes Donautal)
    der Albtrauf mit seinen tief eingeschnittenen Tälern (zum Beispiel an den "Albsteigen")
    sonstige sehr steile Täler (zum Beispiel Oberes Neckartal, Wutachgebiet, Kochertal, Jagsttal, im Odenwald)
  • Bekannte, zu Rutschungen neigende Gesteine und geologische Konstellationen:
    Tertiäre Gesteine im südlichen Oberrheingraben (zum Beispiel im Markgräflerland und bei Lörrach)
    Tertiäre Gesteine des Molassebeckens (zum Beispiel bei Bodman oder Sipplingen)
    Grenzbereich des Mittel-/Oberjuras am Trauf der Schwäbischen Alb (zum Beispiel bei Mössingen)
    Opalinuston-Formation (zum Beispiel am Fuße des Albtraufs)
    Trossingen-Formation (ehemals Knollenmergel, zum Beispiel bei Göppingen oder bei Schwäbisch Gmünd)
    Mittelkeuper (zum Beispiel Heilbronner Raum oder Stuttgarter Raum, bei Murrhardt, im Wutachtal)
    Grenzbereich des Mittleren zum Oberen Muschelkalk (zum Beispiel im Kochertal, Jagsttal oder Wutachtal)

Verkarstungsstrukturen entstehen vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen (Sulfatkarst) des Mittleren Muschelkalks sowie der Grabfeld-Formation (ehemals Gipskeuper) beziehungsweise von Karbonatgesteinen (Unterer und Oberer Muschelkalk, Oberjura).

In Baden-Württemberg sind vor allem folgende Georegionen von Verkarstungsstrukturen betroffen:

  • Schwäbische Alb, Südliches Markgräfler Hügelland und Dinkelberg (Karbonatkarst)
  • Gäulandschaften und Keuperbergland (Sulfat- und Karbonatkarst)

Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau entstehen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Landesingenieurgeologie, sind sowohl in der Schadensprävention als auch im Rahmen von Sofortmaßnahmen tätig und werden im Bedarfsfall über die Alarmpläne der Landkreise kontaktiert.

Freigabevermerk

05.05.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Freiburg

In Ihrem Wohnort oder in direkter Nähe ist ein größeres Unglück geschehen, von dem Sie betroffen sind und Sie wollen sich darüber informieren, was Sie tun können oder wo Sie Hilfe bekommen können? Sie wollen mehr über die Notfallvorsorge wissen?

Wo können Sie sich hinwenden?

Hilfe- oder Auskunftsanfragen zu größeren Schadenereignissen (Naturereignisse und andere weiträumige Schadenlagen), richten Sie direkt an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise).

Tipp: Legen Sie sich alle wichtigen Telefonnummern an einem zentralen Ort bei Ihnen zu Hause bereit.

Wählen Sie nur in Notfällen die Notrufnummer 112 oder, wenn Sie Hilfe durch die Polizei benötigen, die Nummer 110. Halten Sie die Notrufnummern für dringende Notfälle frei!

Wie erfahren Sie von Katastrophen und anderen Gefahrenlagen?

Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen. Einige Kommunen verfügen auch über ein Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung. Ob in Ihrer Kommune Sirenen zur Warnung eingesetzt werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“

Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht.

Wer hilft bei größeren Schadensereignissen?

Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist auch auf größere Schadensereignisse vorbereitet. Für den Einsatz im Katastrophenfall gibt es besondere staatliche Stellen, die Katastrophenschutzbehörden, und im ganzen Land stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die schnelle Hilfe gewährleisten.

Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, können auch Einheiten anderer Länder und des Bundes, zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), zur Hilfe gerufen werden.

Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen.

Notfalltreffpunkt

Die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation ist jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können.

Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Wohngebäuden kommen (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio). Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen.

Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

Ab wann Ihr Notfalltreffpunkt in Betrieb geht und welche Leistungen er bietet, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde.

Wie sollen Sie sich im Katastrophenfall verhalten?

Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können.

Beachten Sie die Anweisungen durch die Behörden und Hilfsorganisationen

  • Schalten Sie das Radio an.
  • Schauen Sie bei schwerwiegenden Ereignissen auch nach Ihren Nachbarn und unterstützen Sie sich bis zum Eintreffen von Hilfe gegenseitig.
  • Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr!

Tipp: Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (zum Beispiel Sturm, Hochwasser) besondere Verhaltensratschläge, mit welchen Sie sich für Ihr Aufenthaltsgebiet vertraut machen sollten.

Wie können Sie selbst Notfallvorsorge treffen?

Selbstverständlich wird staatliche Vorsorge für Krisenfälle getroffen. Jedoch ist für eine effektive Krisenbewältigung auch Ihre Mithilfe erforderlich. Haben Sie die wichtigsten Dokumente griffbereit? Können Sie auf einen Notvorrat zurückgreifen und sich einige Tage selbst versorgen? Auch wenn es aktuell keinen Anlass zur Sorge gibt, kann beispielsweise der Strom unvorhergesehen ausfallen, eine Naturkatastrophe eintreten oder eine schwere Krankheitswelle ausbrechen.

Tipp: Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen. Denken Sie auch an ein batteriebetriebenes Radio, um bei einem Stromausfall weiterhin informiert zu werden.

Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können.

Gibt es finanzielle Unterstützung im Katastrophenfall?

Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.

Freigabevermerk

04.05.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Brände, Bombenfunde, Trinkwasserverunreinigungen oder andere Gefahrenlagen - die frühzeitige Warnung und schnelle Information der Bevölkerung bei Gefahren sowie die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen sind wichtige Aufgaben der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden in Baden-Württemberg.

Mit der kostenlosen Warn-App NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen per Push-Benachrichtigung. Auch Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen können über NINA bezogen werden.

Mit Cell Broadcast können Sie Warnmeldungen direkt auf Ihr Mobiltelefon erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Gerät Cell Broadcast-Nachrichten empfangen kann und passen Sie bei Bedarf die Einstellungen im Betriebssystem des Gerätes an.

Damit Sie auch bei einem Stromausfall bei Bedarf notwendige Informationen erhalten, sollten Sie ein batteriebetriebenes Radio und passende Ersatzbatterien zu Hause haben. Als Alternative können Sie natürlich auch Ihr Autoradio nutzen.

Soweit vorhanden, wird auf örtliche Gefahren zudem mit Warnsirenen aufmerksam gemacht. Ob es in Ihrem Heimatort Sirenen gibt und für welche Gefahrenlagen sie eingesetzt werden, erfahren Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung. Alternativ oder ergänzend können im Gefahrenbereich auch Durchsagen über Einsatzfahrzeuge mit Lautsprechern erfolgen.

Mit dem Sonderinformationsdienst der Landesregierung hat Baden-Württemberg zudem ein spezielles, ressortübergreifendes Internetangebot geschaffen, in dem Sie in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis in Baden-Württemberg Informationen finden. Je nach Bedarf werden Informationen wie Lageberichte, Pressemitteilungen, Warnungen, Aufrufe, Fahndungsmeldungen, Vermisstenmeldungen, Verhaltensempfehlungen, Hintergrundinformationen sowie Ansprechpersonen für Angehörige und Betroffene eingestellt. Die Internetseiten sind auf sehr leistungsfähigen und weitgehend ausfallsicheren Servern gespeichert. Damit sich die Inhalte auch bei einer hohen Auslastung des Servers beziehungsweise der Netzanbindung schnellstmöglich laden, besteht der Auftritt aus Seiten ohne besondere grafische und multimediale Elemente.

Vertiefende Informationen

"Warnung der Bevölkerung" auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg

  • Internetportal des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit Informationen

    • zum Thema Warnung der Bevölkerung
    • zur Warn-App NINA
    • zu Cell Broadcast
  • Sonderinformationsdienst der Landesregierung Baden-Württemberg
  • Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
  • Deutscher Wetterdienst
  • Landeserdbebendienst beim Regierungspräsidium Freiburg
  • Kernreaktorfernüberwachung (KFÜ) für die Überwachung kerntechnischer Anlagen im In- und angrenzenden Ausland

Freigabevermerk

19.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg