Bauplätze
Öffentliche Ausschreibung Bauplatz
Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ in Unterweissach
Bauplatz für Wohn- und Gewerbebebauung
Am südöstlichen Ortsausgang von Unterweissach, Richtung Aichholzhof/Cottenweiler, befindet sich das Baugebiet „Zur Fuchsklinge“ mit 11 Wohnbauplätzen und 9 urbanen Mischgebietsplätzen.
Ein freier Bauplatz mit 637 m² ist nun für Wohn- und Gewerbebebauung im Urbanen Mischgebiet vorgesehen. Im Bereich des Urbanen Mischgebiets können sich wohnverträgliche kleine Gewerbe- und Handwerksbetriebe ansiedeln.
Die Bauplatzvergabe wird nicht nach dem Reservierungsverfahren entschieden. Der Gemeinderat entscheidet über das attraktivste und städtebaulich passendste Angebot.
Vermarktung Bauplatz
Für die Bebauung gilt § 30 BauGB, d.h. das Vorhaben ist zulässig, wenn es nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die Lage des Bauplatzes ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Bewerbung hat folgenden Inhalt aufzuweisen:
- Angaben zur Person des Kaufinteressenten (Vorname, Name, ggf. Rechtsform und Vertretungsverhältnisse, Adresse, Telefon, E-Mail)
- Liquiditätsnachweis für Kaufpreis, Kaufnebenkosten und voraussichtliche Baukosten
Mindestgebot: Staffelpreis nach Anteil der gewerblichen und wohnlichen Nutzung
- 70 % Gewerbe/30 % Wohnen: 130 €/m²
- 50 % Gewerbe/50 % Wohnen: 230 €/m²
- 30 % Gewerbe/70 % Wohnen: 300 €/m²
Bebauung und Nutzung des Grundstücks
Angaben zur Größe, Gestaltung und Konzeption der geplanten Bebauung, wobei die Vorlage von der geplanten Bebauung in visualisierten Plänen gewünscht ist
- Das Vorhaben soll sich in die Umgebungsbebauung einfügen.
In welchem Umfang und zu welchem Zweck wird das Grundstück genutzt (betrieblich/gewerblich)?
- Welches Verhältnis von Wohnfläche zu Gewerbefläche wird voraussichtlich bestehen?
- Welche Güter und/oder Dienstleistungen sollen produziert bzw. angeboten werden?
- Wie viele Personen werden gewerblich erwartet?
- Mit welchen voraussichtlichen jährlichen Gewerbesteuereinnahmen kann die Gemeinde Weissach im Tal rechnen?
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstückes besteht nicht.
Im genannten Kaufpreis pro m² sind die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung) bereits enthalten. Zusätzlich trägt der Erwerber die Vertragsnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer). Der Kaufpreis ist innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
Der Bewerbungszeitraum erstreckt sich von Montag, 1. Juni 2026, bis einschließlich Mittwoch, 1. Juli 2026.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per E-Mail an Bauamt@weissach-im-tal.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Weissach im Tal unter www.weissach-im-tal.de/wohnen-leben/wohnbau/bauplaetze.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das Bauamt unter Tel. 07191 3531-32 oder der o. g. E-Mail-Adresse.
Wohnbauplätze
Die Gemeinde Weissach im Tal verfügt aktuell über keine freien Wohnbauplätze und momentan sind auch keine neuen Baugebiete in Aussicht.
Sie können sich jederzeit hier auf unserer Homepage auf dem Laufenden halten.
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Ein wichtiges Thema in der Politik ist derzeit die Wohnraumknappheit. Nachdem über viele Jahre hinweg zu wenig in den Wohnungsbau investiert wurde, ist festzustellen, dass Wohnraum in allen Größenordnungen fehlt. Bundes- wie landesweit gibt es daher zurzeit zahlreiche Aktivitäten, dieses Handlungsfeld anzugehen. Im Land wurde hierzu jüngst die Wohnraum-Allianz initiiert.
Der Verband Region Stuttgart hat in einer umfangreichen Untersuchung dargestellt, dass aufgrund der boomenden Wirtschaft in der Region Stuttgart entgegen der früheren Annahmen bis 2030 vor allem wegen der Zuwanderung aus wirtschaftsschwächeren Regionen von einem Bevölkerungswachstum auszugehen ist. Diese Entwicklung, so erfreulich sie ist, führt jedoch zu erheblichen Problemen. Eines der dringendsten ist die Frage, wo all diese Menschen unterkommen sollen. Der Mangel an Wohnraum vor allem für Normal- und Geringverdiener ist eklatant und wird nach Darstellung des Verbands immer größer werden, wenn dem nicht entgegengesteuert wird. Diese Entwicklung führt auch zu einem Umdenken auf Verbandsseite, es wird nicht mehr nur auf Nachverdichtung gesetzt, vielmehr soll auch die Ausweisung von Neubaugebieten wieder forciert werden, da nur so der steigende Bedarf abgedeckt werden kann. Der Studie zufolge werden allein in der Region Stuttgart insgesamt 100.000 Wohneinheiten benötigt.
Ansprechpartner
Bauamt
Tel: 07191 3531-32
E-Mail: bauamt(@)weissach-im-tal.de
Zimmer 5
