Aktuelles aus der Gemeinde

Achtung: Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Quellen untersagt!

Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis: Wasserentnahme untersagt

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sinkenden Wasserstände in den Gewässern des Rems-Murr-Kreises hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme erlassen. Ziel ist es, den Schutz der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt sowie die Stabilität des natürlichen Wasserhaushalts sicherzustellen.

Was ist untersagt?

  • Jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im gesamten Kreisgebiet ist ab sofort bis mindestens 30.09.2025 verboten.

  • Auch die Entnahme aus Quellen und Brunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden oder diesem zugeführt werden, ist untersagt – sofern keine ausdrückliche wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

  • Private Wasserentnahmen zu Bewässerungszwecken sind ebenfalls untersagt – auch bei bestehenden Erlaubnissen, sofern diese keine Einschränkung bei Niedrigwasser enthalten.

Ausnahmen

  • Wasserentnahmen zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben, z.?B. zur Brandbekämpfung, sind weiterhin erlaubt.

  • In besonderen Fällen können auf Antrag widerrufliche Ausnahmen gewährt werden, etwa bei unbilliger Härte oder im Interesse der Allgemeinheit.

Sofortige Vollziehung & Kontrolle

Die Verfügung ist sofort wirksam und wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ geahndet werden.


Zur vollständigen Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis gelangen Sie hier:
Allgemeinverfügung Wasserentnahme Rems-Murr-Kreis (PDF)