Aktuelles aus der Gemeinde
Achtung: Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Quellen untersagt!
Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis: Wasserentnahme untersagt
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der weiterhin sinkenden Wasserstände in den Gewässern des Rems-Murr-Kreises hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme erlassen. Ziel ist es, den Schutz der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt sowie die Stabilität des natürlichen Wasserhaushalts sicherzustellen.
Was ist untersagt?
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Jegliche Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im gesamten Kreisgebiet ist ab sofort bis mindestens 30.09.2025 verboten.
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Auch die Entnahme aus Quellen und Brunnen, die in ein oberirdisches Gewässer münden oder diesem zugeführt werden, ist untersagt – sofern keine ausdrückliche wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
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Private Wasserentnahmen zu Bewässerungszwecken sind ebenfalls untersagt – auch bei bestehenden Erlaubnissen, sofern diese keine Einschränkung bei Niedrigwasser enthalten.
Ausnahmen
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Wasserentnahmen zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben, z.?B. zur Brandbekämpfung, sind weiterhin erlaubt.
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In besonderen Fällen können auf Antrag widerrufliche Ausnahmen gewährt werden, etwa bei unbilliger Härte oder im Interesse der Allgemeinheit.
Sofortige Vollziehung & Kontrolle
Die Verfügung ist sofort wirksam und wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ geahndet werden.
Zur vollständigen Allgemeinverfügung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis gelangen Sie hier:
Allgemeinverfügung Wasserentnahme Rems-Murr-Kreis (PDF)