Aktuelles aus der Gemeinde

Bebauungsplan "Wanne - 1. Änderung und Erweiterung" mit örtlichen Bauvorschriften in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach

Gemeinde Weissach im Tal

Rems-Murr-Kreis

 
Bebauungsplan "Wanne - 1. Änderung und Erweiterung" mit örtlichen Bauvorschriften in Weissach im Tal, Ortsteil Unterweissach
 
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Weissach im Tal hat am 27.04.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Wanne - 1. Änderung und Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften gem.  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt werden, zum Planentwurf und der Begründung, des Umweltberichts und des Artenschutzberichts einzuholen.
 
Maßgebend sind der Lageplan M=1:500 und der Textteil und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung des Büros roosplan, Backnang, vom 15.07.2021/27.04.2023.
 
Bezüglich der verfügbaren umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 BauGB, wird darauf hingewiesen, dass für den Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt wurde. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche, Pflanzen und Tiere, sowie eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Bei den ökologischen und artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehungen wurde kein weiterer Untersuchungsbedarf festgestellt. Die entsprechenden Untersuchungen wurden durchgeführt und deren Ergebnisse innerhalb des Umweltberichts und der artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt.
 
Zusammenfassend ergibt sich daraus, dass es bei der Umsetzung des Bebauungsplans " Wanne - 1. Änderung und Erweiterung " zu einer Beeinträchtigung dieser Schutzgüter kommt, die zum Teil durch interne Maßnahmen über grünordnerische Festsetzungen und zum anderen über eine externe Ökokontomaßnahme ausgeglichen werden. Es konnten innerhalb des Geltungsbereichs keine Hinweise auf das dauerhafte Vorkommen gemäß § 7 Abs. 2 Nr.14 BNatSchG streng geschützter Tier- oder Pflanzenarten gefunden werden. Von einer Beeinträchtigung des Erhaltungszustands der lokalen Population der Feldlerche ist nicht auszugehen und § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG wird somit nicht tangiert.
 
Folgende im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eigegangene, umweltrelevanten Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
 
- Regierungspräsidium Stuttgart zum im Regionalplan ausgewiesen regionalen Grünzug.
- Regionalverband Stuttgart zum im Regionalplan ausgewiesen regionalen Grünzug.
- Landratsamts Rems Murr Kreis zu Immissionsschutz, Grundwasserschutz, Naturschutz, Landwirtschaft.
 
Der Geltungsbereich ist in nachfolgender Grafik dargestellt.
 
Der Entwurf  des Bebauungsplans „Wanne 1. Änderung und Erweiterung“ mit Planteil M=1:500, Textteil und örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbericht des Büros roosplan, Backnang, vom 15.07.2021/27.04.2023 liegen in der Zeit vom 15.05.2023 bis 23.06.2023- je einschließlich - beim Bürgermeisteramt Weissach im Tal, Rathaus, Kirchberg 2 + 4, während der üblichen Dienststunden des Bürgermeisteramtes, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch, öffentlich aus. Ergänzend zur vorstehend bekannt gemachten Auslegung im Rathaus sind die Unterlagen während desselben Zeitraums auch unter der Internetadresse http://www.weissach-im-tal.de/start/gemeinde+und+service/bekanntgaben.html in elektronischer Form verfügbar.
 
Während der Auslegungsfrist können die Planunterlagen eingesehen werden sowie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
 
 
Weissach im Tal, 04.05.2023
Bürgermeisteramt
 
gez. Daniel Bogner
Bürgermeister

Lageplan
Lageplan "Wanne 1. Änderung und Erweiterung", unmaßstäblich.