Europawahl, Regionalwahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024

Anmeldeformular Wahlhelfer

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024.

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahlen am 09. Juni 2024

 

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigung ganz einfach online oder postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend dann zugestellt. Der Stimmzettel kann in Ruhe zu Hause ausgefüllt und nach Stimmabgabe portofrei an die Gemeinde Weissach im Tal zurückgesendet werden. 

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Gemeinde Weissach im Tal zu beantragen:

 - Sie können die Unterlagen online beantragen. Den Link finden Sie hier.
Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer von Ihrer Wahlbenachrichtigung.

- Sie können die Unterlagen mit dem Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen (hier können Sie auch den QR-Code verwenden).
 
- Darüber hinaus können Sie die Unterlagen wie folgt beantragen:
 
Per E-Mail an buergerbuero(@)weissach-im-tal.de
Per Fax an 07191/3531-39
Auf dem Postweg an das Bürgermeisteramt, Kirchberg 2+4, 71554 Weissach im Tal

Ein telefonischer Antrag oder ein Antrag per SMS ist nicht zulässig!

Die Briefwahlunterlagen können Sie spätestens bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr beantragen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich, insbesondere, wenn der Wahlraum bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
 
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 8. Juni 2024, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden.

Wenn Sie den Antrag für Andere stellen oder den Wahlschein/ die Briefwahlunterlagen für Andere abholen wollen, müssen Sie durch Vorlage einer auf die Antragstellung bzw. die Abholung der Unterlagen bezogenen schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind; eine Vorsorge- oder Generalvollmacht oder Betreuungsverfügung genügt nicht. Für die Erteilung der Vollmacht kann die/der Wahlberechtigte die Rückseite seiner Wahlbenachrichtigung nutzen oder eine formlose Vollmacht verfassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.

Ihren Wahlbrief mit Briefwahlunterlagen müssen Sie so rechtzeitig mit der Post absenden, dass er dem Wahlamt der Gemeinde Weissach im Tal bis spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegt; später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übersendung per Post sollte deshalb der Wahlbrief spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, 6. Juni 2024, abgesendet werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall tragen Sie als Wählerin oder Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.